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Neue Förderbedingungen für den Umweltbonus ab 2023
 

Der Koalitionsvertrag vom 24. November 2021 setzt weiterhin auf eine nachhaltige, effiziente und für alle bezahlbare Mobilität. Er sieht u. a. vor, die Innovationsprämie unverändert bis zum 31. Dezember 2024 fortzuführen. Allerdings passt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Umweltbonus durch eine Neuausrichtung der Richtlinie an.

Die Neufassung der Richtlinie tritt zum 01. Januar 2023 in Kraft.

 

Was bedeutet dies für Sie?

Ab dem 01.01.2023:

  • können für Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderanträge mehr gestellt werden, die Dienstwagenversteuerung bleibt unverändert: 0,5% für Plug-In-Hybridfahrzeuge, die ≥ 60 km elektrische Reichweite oder ≤ 50 gCO2/km erreichen
  • gelten neue reduzierte Fördersätze für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge, eine Übersicht finden Sie weiter unten
  • wird die Mindesthaltedauer auf 12 Monate bis 24 Monate angehoben,
  • können Gebrauchtwagen mit mehr als einem Vorbesitzer unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden
  • das Wirtschaftsministerium plant einen Förderdeckel, für die Förderung reiner E-Autos stünden insgesamt 3,4 Milliarden Euro zur Verfügung: 2,1 Milliarden Euro für 2023 und 1,3 Milliarden Euro für 2024

Ab dem 01.09.2023:

  • ab dem 01. September 2023 können ausschließlich Privatpersonen Förderanträge stellen

 

Wie stelle ich den Antrag bei der BAFA?

Weiterhin stellen wir gerne mit Ihnen zusammen den Antrag für Ihre Fahrzeug bei der BAFA. Sprechen Sie hierzu gerne Ihren Verkäufer an. Auch bei sonstigen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Auch auf der Webseite des BAFA finden Sie weitere Informationen zu den neuen Förderkonditionen. (Verlinkung zur Seite der BAFA hinter „BAFA“)

 

Übersicht der Förderungen für Elektrofahrzeuge ab dem 01.01.2023

 

 

Ab 01.01.2023

Ab 01.09.2023

Ab 01.01.2024

 Betrag

Nettopreis* < 40.000€

 

4.500 € Prämie Staat 

+ 2.250 € Hersteller

 

Nettopreis* > 40.000€ < 65.000€   

 

3.000 € Prämie Staat

+ 1.500 € Hersteller

 

Nettopreis* < 40.000€

 

4.500 € Prämie Staat

+ 2.250 € Hersteller

 

Nettopreis* > 40.000€ < 65.000€    

 

3.000 € Prämie Staat

+ 1.500 € Hersteller

Nettopreis* < 45.000€

 

3.000 € Prämie Staat

+ 1.500 € Hersteller

Kundengruppe

Alle (Privatpersonen & Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften, Vereine)

Privatpersonen

Dienstwagen-versteuerung

Bruttolistenpreis < 60.000€:     0,25%

Bruttolistenpreis > 60.000€:     0,50%

in Klärung

 

 

 

 

Hier gibt es weitere Informationen zur PHEV und BEV Förderung ab Januar 2023